Abstinenznachweise

Nach dem Verlust der Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten werden häufig Abstinenznachweise von Ihnen verlangt. Im Rahmen der Abstinenznachweise können Sie zwischen zwei Methoden wählen, der Haaranalyse oder den Urinanalysen.

Ob sie überhaupt einen Abstinenznachweis benötigen und wenn ja, über welchen Zeitraum dieser erforderlich ist, kann erst nach einer genauen Analyse ihrer persönlichen Situation festgelegt werden.

Kontaktieren Sie uns hier, um schnellstmöglich ein individuelles Gespräch (Fahrerlaubnisberatung) zu vereinbaren. Verlieren Sie keine Zeit, denn der Nachweis einer Abstinenz muss immer vollständig vor der MPU erfolgen.

Alkohol- / Drogenkontrollprogramme

AbsitentznachweisDamit das Ergebnis Ihres Alkohol- oder Drogenkontrollprogramms als anerkannter Nachweis für Ihre Abstinenz gewertet werden kann, sind folgende aktuell gültigen Kriterien für die Durchführung einer Chemisch Toxikologischen Untersuchung (CTU) zu erbringen.

Bei der Durchführung des Nachweises mittels Urinproben:

  • Vertrag über die Dauer eines Kontrollprogramms mit genauer Anzahl der vereinbarten Kontrollen.
    Gehen Sie dabei vorab sicherheitshalber von einem Zeitraum von 12 Monaten aus, bei dem Sie 6 Proben bringen müssen
  • Die Einbestellung zu den Proben muss durch das durchführende Institut unvorhergesehen erfolgen und Ihr Erscheinen innerhalb von 24 Stunden muss gesichert sein.
  • Bei der Abgabe müssen Sie sich mit einem gültigen Dokument ausweisen können (Personalausweis, Reisepass).
  • Damit eine Täuschung ausgeschlossen werden kann, wird die Urinprobe unter direkter Sichtkontrolle abgegeben.
  • Abbruch des Programms bei unentschuldigtem Nichterscheinen des Kunden und auch bei wiederholtem entschuldigtem Fernbleiben.
  • Abbruch bei positiven Befunden oder nicht verwertbaren Proben.

Bei der Durchführung mittels Haarproben muss das Haar unbehandelt, weder gebleicht oder coloriert, sein.

Das Haar wird im Labor von fachkundigem Personal am Ansatz entfernt. Erforderlich ist dabei eine Strähne mit ca. einem cm Durchmesser.

Bei dem Nachweis einer Alkoholabstinenz kann maximal ein Zeitraum von drei Monaten, bei Drogenabstinenz maximal ein Zeitraum von sechs Monaten rückwirkend nachgewiesen werden.

Lassen sie die Kontrollen nur von einem zertifizierten Labor durchführen, welches gemäß den Beurteilungskriterien für Fahreignung anerkannt ist. Dies sind alle Begutachtungsstellen sowie einige freie Labore.

Gern beraten wir Sie und nennen Ihnen dabei Institute, bei denen sie die Kontrollen durchführen lassen können. Kontaktieren Sie uns unter 0174 - 4889079 oder richtungswechsel@mpu-hilfe-leipzig.de.


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